RS Vwgh 2005/12/14 2002/12/0183

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Veröffentlicht am 14.12.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/02 Gehaltsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;
LDG 1984 §106 Abs2 Z1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Grundsätze der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Gutgläubigkeit nach § 13a Abs. 1 GehG 1956 (Theorie der objektiven Erkennbarkeit) finden - soweit dies aus der Sicht des Beschwerdefalles von Bedeutung ist - sinngemäß auf den Fall Anwendung, in dem der Beamte das Fehlen der Bescheidnatur einer formlosen Erledigung seiner Dienstbehörde, die nach ihrem Inhalt eine besoldungsrechtliche Angelegenheit betrifft, die seine Ansprüche berührt, nicht erkennen musste.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002120183.X10

Im RIS seit

06.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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