RS Vwgh 2005/12/19 2001/03/0162

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §32 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/10/0024 E 10. Dezember 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Das Zurkenntnisbringen des Anzeigeninhalts mit der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme zur Rechtfertigung stellt eine taugliche Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 VStG dar, wenn die Anzeige alle wesentlichen Tatbestandsmerkmale enthält (vgl etwa das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 19. September 1984, Zl 82/03/0112, VwSlg 11525 A/1984, oder das hg Erkenntnis vom 22. November 1985, Zl 85/18/0101).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001030162.X01

Im RIS seit

13.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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