RS Vwgh 2005/12/19 2001/03/0451

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Veröffentlicht am 19.12.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;
VStG §24;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/03/0075 E 28. Februar 2006

Rechtssatz

Das bloße Bestreiten des zur Last gelegten Deliktes genügt ebenso wenig den Erfordernissen des § 63 Abs. 3 AVG wie der Antrag, das angefochtene erstinstanzliche Straferkenntnis zu beheben und das (Straf)Verfahren einzustellen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 8. September 1998, Zl. 98/03/0190).

Schlagworte

Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001030451.X01

Im RIS seit

13.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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