RS Vwgh 2005/12/19 2002/10/0009

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Veröffentlicht am 19.12.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/13/0031 B 25. März 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn bereits der Verfahrenshilfeantrag verspätet eingebracht wurde, hat dies zur Folge, daß auch die Beschwerde außerhalb der dem Beschwerdeführer zur Verfügung stehenden Frist eingebracht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002100009.X01

Im RIS seit

01.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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