RS Vwgh 2005/12/20 2005/12/0081

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2005
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §2 Abs3;
RGV 1955 §2 Abs4;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/12/0082 E 20. Dezember 2005 2005/12/0083 E 20. Dezember 2005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/12/0156 E 23. Oktober 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Der Begriff "Dienststelle" in der RGV ist im Gegensatz zu seinem Verständnis in sonstigen Bereichen des Dienstrechtes nicht organisatorisch, sondern mit örtlichem Bezug zu sehen. So hat der VwGH ausgesprochen, dass als "Dienststelle" im Sinn der RGV nur die Räume eines Amtsgebäudes angesehen werden können (Hinweis Germ-Zach, Die Reisegebührenvorschrift, Anm. 8 zu § 2, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des VwGH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005120081.X01

Im RIS seit

25.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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