RS Vwgh 2005/12/20 2005/04/0063

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Veröffentlicht am 20.12.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §9 Abs3 idF 2004/I/010;

Rechtssatz

Anders als nach der vor der Novelle BGBl. I Nr. 10/2004 geltenden Rechtslage sieht das Zustellgesetz die Sanierung einer, die Partei und nicht ihren Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger bezeichnenden Zustellverfügung nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005040063.X02

Im RIS seit

01.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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