Index
L85003 Straßen NiederösterreichNorm
LStG NÖ 1999 §12 Abs6;Rechtssatz
Entscheidend ist im straßenrechtlichen Bewilligungsverfahren allein das in den Einreichplänen und sonstigen Unterlagen dargestellte Projekt, auf eventuell sonst noch beabsichtigte Vorhaben kommt es, so lange noch kein konkretes Projekt vorliegt, nicht an (siehe E 28.6.2005, 2003/05/0091, 2004/05/0246).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004050317.X07Im RIS seit
23.01.2006Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011