RS Vwgh 2005/12/21 2004/14/0111

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Veröffentlicht am 21.12.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188;
BAO §81;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0006

Rechtssatz

Um ein Verfahren nach § 188 BAO betreffend die Feststellung von Einkünften einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ordnungsgemäß abzuführen, bedarf es grundsätzlich eines Vertreters nach § 81 BAO. Nach der Regelung des § 81 Abs 2 BAO kann die Abgabenbehörde einen Vertreter bestellen. Ist es strittig, ob der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) überhaupt Einkünfte zuzurechnen sind, ist über diesen Streit (erst) im Verfahren betreffend Erlassung des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO abzusprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004140111.X02

Im RIS seit

01.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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