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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/08/0067 E 24. Jänner 2006Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/08/0002 E 28. April 1988 RS 5Stammrechtssatz
Auch dann, wenn nur ein geringer Teil der einer Person an sich zur Verfügung stehenden Zeit in Anspruch genommen wird und sie Beginn und Dauer der täglichen Arbeitszeit weitgehend selbst bestimmen kann, kann die für die persönliche Abhängigkeit charakteristische weitgehende Ausschaltung der Bestimmungsfreiheit dieser Person während ihrer Beschäftigung vorliegen, sofern sie nur der stillen Autorität des Empfängers der Arbeitsleistung dh. seinem Weisungs- und Kontrollrecht unterliegt (Hinweis auf E vom 21.11.1980, 1183/79, VwSlg 10302 A/1979, E v. 25.2.1988, 86/08/0242).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004080066.X11Im RIS seit
19.02.2006