RS Vwgh 2005/12/21 2004/08/0149

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Veröffentlicht am 21.12.2005
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

HBG §3;
HBG §4 Abs3;
HBG §4 Abs4;
HBG §4;
HBG §5;

Rechtssatz

Die §§ 3 und 4 HBG typisieren das Hausbesorgerdienstverhältnis in der Weise, dass einerseits auf Grund des Abschlusses eines Hausbesorgerdienstvertrages im Zweifel damit die Reinhaltung, Wartung und Beaufsichtigung des Hauses erfasst sind, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf (Gegenschluss aus § 4 Abs. 3 HBG), jedoch in den Grenzen des § 4 Abs. 4 und 5 HBG. Andererseits begründet die Vereinbarung von Tätigkeiten der Beaufsichtigung, Reinhaltung und Wartung des Hauses das Vorliegen eines Hausbesorgerdienstverhältnisses und damit die Anwendung des HBG. Sind Dienstpflichten aus allen drei Bereichen übertragen worden, so spielt es für die Qualifikation eines Hausbesorgerdienstverhältnisses keine Rolle, ob die Tätigkeiten auch nur aus einem dieser Bereiche in vollem Umfang oder ob sie aus allen Bereichen nur zum Teil zu erbringen gewesen sind (Hinweis E 23. Juni 1998, Zl. 95/08/0282 uva).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080149.X01

Im RIS seit

13.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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