RS Vwgh 2005/12/21 2001/14/0123

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Veröffentlicht am 21.12.2005
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E6J
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

61996CJ0308 Madgett and Baldwin VORAB;
61996CJ0349 CPP VORAB;
UStG 1994 §1 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Eine unselbständige Nebenleistung zu einer Hauptleistung ist anzunehmen, wenn die eine Leistung nach dem Willen der Parteien so eng mit der anderen verbunden ist, dass die eine nicht ohne die andere erbracht werden kann bzw. die Leistung keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel zum Zweck darstellt, um die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (vgl. die bei Ruppe, UStG3, Kommentar, Rz 31 zitierte Rechtsprechung, darunter das Urteil des EuGH vom 25. Februar 1999, Rs C-349/96, Card Protection Plan, in welchem sich der Gerichtshof auf sein Urteil vom 22. Oktober 1998, Rs C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, stützt).

Gerichtsentscheidung

EuGH 61996J0349 CPP VORAB
EuGH 61996J0308 Madgett and Baldwin VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001140123.X01

Im RIS seit

30.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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