RS Vwgh 2005/12/21 2004/14/0012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §29;
KommStG 1993 §4 Abs1;

Rechtssatz

Der Betriebsstättenbegriff des § 4 Abs. 1 KommStG fordert u.a. das Vorhandensein einer ortsgebundenen festen Vorkehrung, über die der Unternehmer dauerhaft verfügen kann (Hinweis Taucher, Kommunalsteuer, § 4 Tz 7). Alleinige Verfügungsmacht über die Anlage ist nicht erforderlich, wenn die Anlage trotz des Parallelgebrauches dem einen wie dem anderen Unternehmer "dienen" kann (Hinweis Taucher, aaO, § 4 Tz 21). Bei Mitbenützung von Büroräumlichkeiten ist beispielsweise eine Verfügungsmacht ausreichend, wenn sie sich durch eigene Einrichtungen oder Arbeitnehmer manifestiert (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar3, § 29 Tz 7 mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004140012.X02

Im RIS seit

01.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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