RS Vwgh 2005/12/21 2003/08/0201

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Veröffentlicht am 21.12.2005
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §539a Abs3;
ASVG §539a;

Rechtssatz

Ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes iSd § 539a ASVG liegt jedenfalls dann vor, wenn die Gestaltung der rechtlichen Verhältnisse anders als mit der Absicht der Umgehung gesetzlicher Verpflichtungen nicht erklärt werden kann. An Stelle der nach der erwähnten Gesetzesstelle unbeachtlichen Konstruktion tritt gemäß § 539a Abs. 3 ASVG jene, die den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessen gewesen wäre (Hinweis E 14. März 2001, Zl. 2000/08/0097).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080201.X01

Im RIS seit

21.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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