RS Vwgh 2005/12/21 2004/08/0066

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Veröffentlicht am 21.12.2005
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/08/0067 E 24. Jänner 2006

Rechtssatz

Die Grundsätze der Rsp des VwGH zu Beschäftigungen außerhalb von festen Betriebsstätten, wie dies z.B. bei Vertretern oder Außendienstmitarbeitern der Fall ist, sind auf die Tätigkeit eines Fahrscheinkontrollors, der in gleicher Weise disloziert in Verkehrsmitteln, wie z.B. Bussen, Eisenbahnen, Straßenbahnen etc. tätig ist, übertragbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080066.X09

Im RIS seit

19.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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