RS Vwgh 2005/12/22 2004/07/0161

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.2005
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Index

L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Vorarlberg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §17 Abs2;
FlVfLG Vlbg 1979 §33 Abs6;
FlVfLG Vlbg 1979 §33 Abs8;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2012/07/0122 B 26. Juni 2012

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0089 B 6. August 1998 RS 1

Stammrechtssatz

Der Erwerber eines Anteilsrechtes an einer Agrargemeinschaft hat keinen Rechtsanspruch auf die agrarbehördliche Genehmigung seines Erwerbes. Eine solche Genehmigung ist im Gesetz nicht vorgesehen, ihre Erteilung oder Verweigerung ist auf die Gültigkeit des zugrundeliegenden Erwerbsaktes insofern ohne jeden Einfluß, als die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes über walzende Anteilsrechte an einer Agrargemeinschaft allein von der agrarbehördlichen Genehmigung der Veräußerung der Anteile iSd § 33 Abs 8 Vlbg FlVfLG 1979 abhängt (Hinweis B 28.2.1996, 91/07/0060).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070161.X03

Im RIS seit

01.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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