RS Vwgh 2005/12/22 2002/20/0514

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.2005
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §10 Abs2;
MRK Art8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/20/0426 E 12. Juni 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Entstehungsgeschichte des § 10 AsylG 1997, die sich dahingehend zusammenfassen lässt, dass sich der Gesetzgeber in Bezug auf den erfassten Personenkreis - in bewusstem Gegensatz zu einer Regelung, die eine Übereinstimmung mit dem Personenkreis des Art. 8 MRK herbeigeführt hätte - auf die im UNHCR-Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft (1979) erwähnte "Mindestforderung" (Ehegatte und minderjährige Kinder) beschränkt und eine Erweiterung nur insofern vorgenommen hat, als sie in etwas anderen Zusammenhängen im Schengener Durchführungsübereinkommen und im Dubliner Übereinkommen vorgezeichnet war, nämlich hinsichtlich der Eltern minderjähriger Kinder.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002200514.X03

Im RIS seit

07.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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