RS Vwgh 2005/12/22 2005/15/0114

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Veröffentlicht am 22.12.2005
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §235;
BAO §97;

Rechtssatz

Die Löschung gemäß § 235 BAO dient der Kontenbereinigung und besteht im innerbehördlichen Auftrag, auf ohnedies aussichtslos erscheinende Einbringungsmaßnahmen zu verzichten. Der davon betroffene Abgabenanspruch erlischt nur dann, wenn die Löschung auf Grund eines Bescheides erfolgt und dieser Bescheid nach außen wirksam in Erscheinung tritt, also dem Abgabenschuldner gemäß § 97 BAO bekannt gegeben wird (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, § 235, Seite 2414).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005150114.X01

Im RIS seit

03.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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