Index
66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
FSVG §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Anders als die Bestimmung des § 2 Abs. 1 Z. 1 FSVG, die die Pflichtversicherung der mitarbeitenden Miteigentümer einer Apotheke regelt, werden durch § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG jene persönlich haftenden Miteigentümer (Gesellschafter) von der Pflichtversicherung erfasst, die ohne Mitarbeit Einkünfte aus einer Handelsgesellschaft beziehen; dies ohne Rücksicht auf den Ausschluss von der Geschäftsführung und von der Vertretung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004080120.X02Im RIS seit
03.03.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008