RS Vwgh 2006/1/24 2004/08/0120

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Veröffentlicht am 24.01.2006
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

FSVG §2 Abs1 Z1;
GSVG 1978 §2 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Anders als die Bestimmung des § 2 Abs. 1 Z. 1 FSVG, die die Pflichtversicherung der mitarbeitenden Miteigentümer einer Apotheke regelt, werden durch § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG jene persönlich haftenden Miteigentümer (Gesellschafter) von der Pflichtversicherung erfasst, die ohne Mitarbeit Einkünfte aus einer Handelsgesellschaft beziehen; dies ohne Rücksicht auf den Ausschluss von der Geschäftsführung und von der Vertretung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004080120.X02

Im RIS seit

03.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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