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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs2;Beachte
Besprechung in: DRdA 2/2007, 137-143;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/08/0312 E 25. September 1990 RS 1Stammrechtssatz
Hat die Ungebundenheit des Beschäftigten hins Arbeitsablauf und Arbeitszeit ihre Grenze in der unterschiedlichen Dringlichkeit der zu besorgenden Angelegenheiten und den vorgegebenen Terminen, sodaß die Arbeitserbringung letztlich doch im Kern an den Bedürfnissen des Dienstgebers orientiert sein muß, erfolgt die Beschäftigung unter dem Gesichtspunkt des Überwiegens der Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit iSd § 4 Abs 2 ASVG in einem Verhältnis persönlicher Abhängigkeit.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004080202.X01Im RIS seit
03.03.2006Zuletzt aktualisiert am
16.10.2008