RS Vwgh 2006/1/25 2001/14/0126

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Veröffentlicht am 25.01.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Beachte

Besprechung in: RdW 6a/2006, 385;

Rechtssatz

Der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages kann auch dann eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Geschäftsführer darstellen, wenn die wirtschaftliche Situation bereits zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses erwarten lässt, dass die liquiden Mittel der Gesellschaft eine Abstattung der Abgabenschuldigkeiten nicht zulassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001140126.X03

Im RIS seit

27.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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