RS Vwgh 2006/1/26 2005/07/0135

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Veröffentlicht am 26.01.2006
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Index

L82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein

Norm

AWG Stmk 2004 §4 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus den Ausführungen im Ausschussbericht zum Stmk AWG 2004 geht hervor, dass es für die Zuordnung eines Abfalls nicht darauf ankommt, ob es sich dabei um Gewerbeabfall handelt oder nicht. Auch Abfälle aus Gewerbebetrieben können den Siedlungsabfällen zugeordnet werden, wenn sie die Kriterien des § 4 Abs 4 Stmk AWG 2004 erfüllen.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005070135.X01

Im RIS seit

24.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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