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L82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll SteiermarkNorm
AWG Stmk 2004 §4 Abs4;Rechtssatz
Aus den Ausführungen im Ausschussbericht zum Stmk AWG 2004 geht hervor, dass es für die Zuordnung eines Abfalls nicht darauf ankommt, ob es sich dabei um Gewerbeabfall handelt oder nicht. Auch Abfälle aus Gewerbebetrieben können den Siedlungsabfällen zugeordnet werden, wenn sie die Kriterien des § 4 Abs 4 Stmk AWG 2004 erfüllen.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005070135.X01Im RIS seit
24.02.2006Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009