RS Vwgh 2006/1/26 2004/07/0194

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Veröffentlicht am 26.01.2006
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Index

L65006 Jagd Wild Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §382;
ABGB §383;
JagdG Stmk 1986 §1 Abs1;

Rechtssatz

Beim Wild handelt es sich um herrenlose ungezähmte wilde Tiere, hinsichtlich derer nicht der Grundeigentümer, sondern der Jagdausübungsberechtigte ein Aneignungsrecht besitzt. (Hier lag wegen der Eigenjagd zufällig Identität zwischen dem Jagdausübungsberechtigten und dem Grundeigentümer vor.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004070194.X12

Im RIS seit

19.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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