RS Vwgh 2006/1/26 2004/07/0145

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Veröffentlicht am 26.01.2006
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Index

L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §28;
FlVfLG Slbg 1973 §41 Abs5;
FlVfLG Slbg 1973 §45 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/07/0146

Rechtssatz

§ 41 Abs 5 Slbg FlVfLG 1973 definiert die Sonderteilung als "die Ausscheidung einzelner Mitglieder der Agrargemeinschaft unter Aufrechterhaltung der Gemeinschaft zwischen den übrigen Teilgenossen"; daraus geht eindeutig hervor, dass die Agrargemeinschaft weiterbestehen soll, wenn auch mit reduzierter Mitgliederanzahl. Von einer solchen Aufrechterhaltung der Gemeinschaft zwischen den übrigen Teilgenossen ist in § 45 Abs 2 legcit keine Rede.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004070145.X02

Im RIS seit

19.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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