RS Vwgh 2006/1/26 2002/15/0069

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Veröffentlicht am 26.01.2006
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Index

E3L E09301000
E6J
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs2;
61996CJ0116 Reisebüro Binder VORAB;
UStG 1994 §3a Abs7;

Rechtssatz

Eine bei grenzüberschreitenden Beförderungsleistungen vorzunehmende Aufteilung des jeweiligen Entgeltes wird nach der zurückgelegten Strecke in einen steuerpflichtigen inländischen und in einen nicht zu versteuernden ausländischen Anteil zu erfolgen haben (Hinweis EuGH 6. November 1997, Rs. C-116/96 (Reisebüro Binder GmbH)).

Gerichtsentscheidung

EuGH 61996J0116 Reisebüro Binder VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002150069.X02

Im RIS seit

03.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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