RS Vwgh 2006/1/26 2004/07/0194

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Veröffentlicht am 26.01.2006
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Index

L65006 Jagd Wild Steiermark
L66206 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Steiermark
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §1 Abs1;
GSGG §2 Abs1;
GSLG Stmk §1 Abs1;
GSLG Stmk §2 Abs1;
JagdG Stmk 1986 §1 Abs1;

Rechtssatz

Die Jagdausübung gehört nicht zur Pflanzenproduktion oder Tierhaltung in landwirtschaftlicher Hinsicht; eine Zuordnung der jagdbaren Tiere zu einem Grundstück oder zu einem landwirtschaftlichen Betrieb ist nicht möglich. Ein Bringungsrecht zu Gunsten der Jagdausübung kann daher nicht eingeräumt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004070194.X13

Im RIS seit

19.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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