RS Vwgh 2006/1/26 2004/07/0145

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Veröffentlicht am 26.01.2006
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Index

L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §28;
FlVfLG Slbg 1973 §41 Abs3;
FlVfLG Slbg 1973 §41 Abs5;
FlVfLG Slbg 1973 §45 Abs1;
FlVfLG Slbg 1973 §45 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/07/0146

Rechtssatz

Weil die Einzelteilung im besonderen Sinn eine gänzlich Auflösung der Agrargemeinschaft nach sich zieht, soll die "Latte" dafür besonders hoch liegen und eben ein "dauernder wesentlicher Vorteil" gegenüber der Aufrechterhaltung der Agrargemeinschaft gegeben sein. Bei einer Sonderteilung genügt hingegen das Vorliegen der Anforderungen der § 41 Abs 3 und insbesondere § 45 Abs 1 zweiter Satz Slbg FlVfLG 1973.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004070145.X05

Im RIS seit

19.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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