RS Vwgh 2006/1/26 2002/15/0076

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Veröffentlicht am 26.01.2006
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Index

E3L E09301000
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 litc;
EStG 1988 §22;
EStG 1988 §23;
UStG 1994 §6 Abs1 Z19;

Rechtssatz

§ 6 Abs. 1 Z. 19 UStG 1994 zählt Berufe auf, die zwar auch in § 22 EStG 1988 unter Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit genannt sind. Ein Verweis auf diese Bestimmung oder gar eine rechtliche Bindung an sie findet sich in der Z. 19 nicht. Die umsatzsteuerrechtliche Steuerbefreiung ist vor allem auch vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsrechts zu sehen und kann daher auch dann zur Anwendung kommen, wenn einkommensteuerrechtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen (Hinweis Ruppe, UStG, 3. Auflage, § 6 Tz 417/2).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002150076.X03

Im RIS seit

22.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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