RS Vwgh 2006/1/27 2003/04/0130

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Veröffentlicht am 27.01.2006
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §353;
GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §74 Abs2 Z2;
GewO 1994 §77 Abs1;

Rechtssatz

Die Behörde hat alleine vom beantragten Projekt einschließlich der vom Antragsteller vorgelegten Betriebsbeschreibung auszugehen und darf nicht auf einen allfälligen, tatsächlichen Betrieb der Anlage abstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003040130.X06

Im RIS seit

06.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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