RS Vwgh 2006/2/15 2002/13/0165

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Veröffentlicht am 15.02.2006
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/15/0155 E 16. Dezember 2003 RS 1(hier nur zweiter Satz)

Stammrechtssatz

Im Zusammenhang mit der Verhängung des Säumniszuschlages nach § 217 Abs 1 BAO kommt es auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung an. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002130165.X01

Im RIS seit

17.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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