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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §10 Abs2 Z2 lita idF 1993/694;Rechtssatz
Voraussetzung für die Befreiung von der Körperschaftsteuer nach § 10 Abs. 2 Z 2 lit. a KStG 1988 in der im Beschwerdefall anzuwendenden Rechtslage BGBl. Nr. 694/1993 ist zunächst, dass die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft am für die Ermittlung des Einkommens maßgeblichen Bilanzstichtag bestanden hat, denn eine Veräußerung der Beteiligung während des Jahres würde nach der im Beschwerdefall geltenden Rechtslage vor dem EU-Anpassungsgesetz BGBl Nr. 681/1994 einen Wegfall des Schachtelprivileges für die Ausschüttungen des Veräußerungsjahres bewirken (vgl auch AB 1816 BlgNR XVIII. GP und Zöchling/Kirchmayr,
Das internationale Schachtelprivileg nach dem EU-Anpassungsgesetz, in ÖStZ 1994, 366).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002130033.X01Im RIS seit
23.03.2006