RS Vwgh 2006/2/15 2002/13/0033

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Veröffentlicht am 15.02.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §10 Abs2 Z2 lita idF 1993/694;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Befreiung von der Körperschaftsteuer nach § 10 Abs. 2 Z 2 lit. a KStG 1988 in der im Beschwerdefall anzuwendenden Rechtslage BGBl. Nr. 694/1993 ist zunächst, dass die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft am für die Ermittlung des Einkommens maßgeblichen Bilanzstichtag bestanden hat, denn eine Veräußerung der Beteiligung während des Jahres würde nach der im Beschwerdefall geltenden Rechtslage vor dem EU-Anpassungsgesetz BGBl Nr. 681/1994 einen Wegfall des Schachtelprivileges für die Ausschüttungen des Veräußerungsjahres bewirken (vgl auch AB 1816 BlgNR XVIII. GP und Zöchling/Kirchmayr,

Das internationale Schachtelprivileg nach dem EU-Anpassungsgesetz, in ÖStZ 1994, 366).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002130033.X01

Im RIS seit

23.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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