RS Vwgh 2006/2/15 2005/08/0063

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Veröffentlicht am 15.02.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61 Abs4;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/08/0115 E 21. November 2007

Rechtssatz

Der VwGH hat ausgesprochen, dass auch eine (bloß) irreführende Rechtsmittelbelehrung die Rechtsfolgen des § 61 Abs. 4 AVG auslösen kann. Dabei kommt es auf das Verständnis eines nicht rechtskundigen und auch nicht mit speziellen Kenntnissen der deutschen Sprache ausgestatteten Bescheidadressaten an. Die diffizile Unterscheidung zwischen "diesem" und "jenem" Amt liegt außerhalb des Bereiches jener Überlegungen, die von der Partei eines Verwaltungsverfahrens bei der Lektüre einer Rechtsmittelbelehrung erwartet werden dürfen (Hinweis E 6.5.1968, 463/67, VwSlg 7345 A/1968).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005080063.X02

Im RIS seit

22.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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