RS Vwgh 2006/2/16 2005/14/0033

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Veröffentlicht am 16.02.2006
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §77 Abs1;
EStG 1988 §2;
KO §1;
KO §3;

Rechtssatz

Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Gemeinschuldners ändert nichts daran, dass er weiterhin Abgabenschuldner betreffend die Abgaben ist, die durch den Fortbetrieb oder die Beendigung seines Unternehmens entstehen (vgl das hg Erkenntnis vom 27. Mai 1998, 93/13/0052, sowie Hofstätter/Reichel, § 2 EStG 1988 Tz 7).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005140033.X05

Im RIS seit

30.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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