TE OGH 2015/2/18 2Ob29/15a

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 18.02.2015
beobachten
merken

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Veith und Dr. Musger, die Hofrätin Dr. E. Solé und den Hofrat Dr. Nowotny als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des F***** W*****, vertreten durch Dr. Norbert Schmid, Rechtsanwalt in Vöcklabruck, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichts Wels als Rekursgericht vom 6. August 2014, GZ 21 R 164/14p-161, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des Paragraph 62, Absatz eins, AußStrG zurückgewiesen.

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Sachwalter war wegen des im Zeitpunkt der erstgerichtlichen Entscheidung noch anhängigen Insolvenzverfahrens jedenfalls vertretbar (§ 279 Abs 4 ABGB; vgl RIS-Justiz RS0048291 [T4]; 2 Ob 301/03h; 7 Ob 120/09m). Ob dies auch noch nach der inzwischen erfolgten Aufhebung des Insolvenzverfahrens gilt, wird das Erstgericht im fortgesetzten Verfahren von Amts wegen zu prüfen haben.Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Sachwalter war wegen des im Zeitpunkt der erstgerichtlichen Entscheidung noch anhängigen Insolvenzverfahrens jedenfalls vertretbar (Paragraph 279, Absatz 4, ABGB; vergleiche RIS-Justiz RS0048291 [T4]; 2 Ob 301/03h; 7 Ob 120/09m). Ob dies auch noch nach der inzwischen erfolgten Aufhebung des Insolvenzverfahrens gilt, wird das Erstgericht im fortgesetzten Verfahren von Amts wegen zu prüfen haben.

Textnummer

E110265

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:0020OB00029.15A.0218.000

Im RIS seit

01.04.2015

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten