RS Vwgh 2006/2/23 2003/16/0092

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.2006
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §82;
FinStrG §83;

Rechtssatz

Es gibt keine Norm, die es verbietet, bereits vor der förmlichen Einleitung des Strafverfahrens diesbezügliche Erhebungen zu tätigen und verdächtige Personen zu befragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003160092.X01

Im RIS seit

31.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten