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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
BDG 1979 §38 Abs2 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/12/0085 E 23. Juni 1993 RS 1(Hier zu § 67 Abs. 2 DP/Stmk 1974.)Stammrechtssatz
Eine sachlich begründete Organisationsänderung der staatlichen Verwaltung, die bewirkt, daß eine bisher von einem Beamten ausgeübte Funktion nicht mehr oder nur mehr in einer nach Art und Inhalt der damit verbundenen Tätigkeit grundlegend veränderten Form weiterbesteht, rechtfertigt als "wichtiges dienstliches Interesse" eine Versetzung iSd § 38 Abs 2 BDG 1979 von Amts wegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002120238.X04Im RIS seit
29.03.2006Zuletzt aktualisiert am
16.05.2014