RS Vwgh 2006/2/24 2002/12/0238

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Veröffentlicht am 24.02.2006
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2 impl;
DP/Stmk 1974 §67 Abs1;
DP/Stmk 1974 §67 Abs2 idF 1993/098;
LBG Stmk 1974 §2 Abs1 idF 1984/033;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/12/0085 E 23. Juni 1993 RS 1(Hier zu § 67 Abs. 2 DP/Stmk 1974.)

Stammrechtssatz

Eine sachlich begründete Organisationsänderung der staatlichen Verwaltung, die bewirkt, daß eine bisher von einem Beamten ausgeübte Funktion nicht mehr oder nur mehr in einer nach Art und Inhalt der damit verbundenen Tätigkeit grundlegend veränderten Form weiterbesteht, rechtfertigt als "wichtiges dienstliches Interesse" eine Versetzung iSd § 38 Abs 2 BDG 1979 von Amts wegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002120238.X04

Im RIS seit

29.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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