RS Vwgh 2006/2/24 2005/12/0237

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61;
AVG §61a;
VwGG §26 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/12/0238

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/09/0183 E 17. Juni 1993 RS 2

Stammrechtssatz

Nur die fälschliche Einräumung eines Rechtsmittels - das dann auch in der Folge ergriffen wurde - und nicht eine fehlende Rechtsmittelbelehrung stellt einen Wiedereinsetzungsgrund iSd § 46 Abs 2 VwGG dar (Hinweis B 27.10.1948, 1265/48 VwSlg 553 A/1948).

Schlagworte

Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005120237.X01

Im RIS seit

24.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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