RS Vwgh 2006/2/24 2002/12/0168

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2006
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/01 Hochschullehrer
65/01 Allgemeines Pensionsrecht
72/16 Sonstiges Hochschulrecht

Norm

BDG 1979 §163 idF 1988/148;
BDG 1979 §163 idF 1988/602;
BDG 1979 §163 idF 1995/297;
BDG 1979 §163 idF 1997/I/109;
BDG 1979 §247e Abs1 idF 1997/I/109;
PG 1965 §10 Abs1 idF 1997/I/109;
PG 1965 §10 Abs1 idF 1997/I/138;
PG 1965 §10 Abs3 idF 1997/I/138;
PG 1965 §41 Abs2 idF 1997/I/138;
PG 1965 §41 Abs3 idF 1997/I/138;
PG Hochschulprofessoren Emeritierung 1955 §4 Abs1;
PG Hochschulprofessoren Emeritierung 1955 §4 Abs3 idF 1986/387;
Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art5 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Es ist davon auszugehen, dass der in Art. V Abs. 3 letzter Satz des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 148/1988 umschriebene Personenkreis von der Übergangsbestimmung des § 247e Abs. 1 BDG 1979 nicht erfasst worden ist (mit weiteren Ausführungen im Erkenntnis). Es gibt auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass auf bereits emeritierte Ordentliche Universitätsprofessoren, die dem von der Übergangsbestimmung des Art. V Abs. 3 letzter Satz des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 148/1988 umschriebenen Personenkreis, auf den nach dieser Bestimmung (weiterhin) das Bundesgesetz BGBl. Nr. 236/1955 anzuwenden ist, angehören, die durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 109/1997 geschaffenen sonstigen Neuregelungen anzuwenden sind, zumal diese nach den Gesetzesmaterialien (691 BlgNR 20. GP, 31 ff) nur für alle künftig zu ernennenden Universitäts- und Hochschulprofessoren gelten sollten und mit der Neuregelung des § 10 PG 1965 der Inhalt der bisherigen Abs. 4 und 6 des § 163 BDG 1979 wegen seines pensionsrechtlichen Zusammenhanges - ohne inhaltliche Änderungen - in das PG 1965 eingefügt werden sollte. Damit ist aber auch davon auszugehen, dass § 10 PG 1965 idF BGBl. I Nr. 109/1997 keine Neuregelung der Emeritierungsbezüge des bereits emeritierten Ordentlichen Universitätsprofessors, für die schon bisher § 163 BDG 1979 nicht maßgeblich war, darstellte. Die Bemessung der Emeritierungsbezüge und die Frage der Anpassung war hier für den Ordentlichen Universitätsprofessor daher auch nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 109/1997 ausschließlich nach dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 236/1955 zu beurteilen. Daran vermochte auch die Teilnovellierung des § 10 PG 1965 durch das 1. Budgetbegleitgesetz 1997 nichts zu ändern.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002120168.X02

Im RIS seit

30.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten