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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
BDG 1979 §38 Abs2 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/12/0115 E 15. Dezember 1993 RS 1Hier nur der erste Satz.Stammrechtssatz
Die Behörde hat ihre dienstlichen Maßnahmen nicht vorrangig an den Interessen der Bediensteten, sondern an den Interessen des Dienstes zu orientieren. Aus § 38 BDG 1979 kann nicht abgeleitet werden, daß die Personalplanung einer ganzen Personalgruppe im einzelnen dargelegt werden muß (Hinweis E 22.1.1987, 86/12/0146, VwSlg 12383 A/1987).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002120238.X01Im RIS seit
29.03.2006Zuletzt aktualisiert am
16.05.2014