RS Vwgh 2006/2/28 2005/03/0055

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Veröffentlicht am 28.02.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

VwGG §42 Abs2 Z1;
WaffG 1996 §12 Abs1;

Rechtssatz

Unter den Umständen des konkreten Falles (abgelegenes Anwesen in nicht verbautem Gebiet in Grenznähe, regelmäßiger Übertritt einer Vielzahl von illegalen Grenzgängern in den Nachtstunden) kann die Abgabe von Schüssen in die Luft als Reaktion auf die vom Bf auf Grund des Anschlagens zweier auf dem Objekt gehaltener Hunde und fehlender Antwort auf seine Warnrufe vermutete Anwesenheit von "illegalen Grenzgängern, Schleppern oder Kriminellen" nicht als missbräuchliche Verwendung einer Waffe angesehen werden.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005030055.X02

Im RIS seit

23.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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