RS Vwgh 2006/3/2 2002/15/0017

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Veröffentlicht am 02.03.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §303 Abs1 litb;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0083 2004/15/0085 2004/15/0084

Rechtssatz

Im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht ist der Abgabepflichtige dazu verhalten, an der Ermittlung von Auslandssachverhalten zweckdienlich mitzuwirken. Wer diese Mitwirkung unterlässt und dadurch die Berücksichtigung von Informationen vereitelt, hat die Folgen dieses Verhaltens zu tragen und kann sich wegen Verwirklichung des Verschuldenstatbestandes nicht auf den Wiederaufnahmegrund des § 303 Abs. 1 lit. b BAO berufen (Hinweis Stoll, BAO, 2927).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002150017.X03

Im RIS seit

04.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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