RS Vwgh 2006/3/2 2002/15/0017

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Veröffentlicht am 02.03.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1 litb;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0083 2004/15/0085 2004/15/0084

Rechtssatz

Wenn die Behörde Ermittlungen ohne Mitwirkung des Abgabepflichtigen vorzunehmen hatte und sich das Ergebnis dieser Ermittlungen im Nachhinein auf Grund der Erhebungen des Abgabepflichtigen auf Grund der ihm bereits im abgeschlossenen Verfahren bekannt gewesenen Umstände als nicht richtig erweisen sollte, rechtfertigt dies nicht eine Wiederaufnahme des Verfahrens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002150017.X04

Im RIS seit

04.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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