RS Vwgh 2006/3/2 2002/15/0017

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Veröffentlicht am 02.03.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §76;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0083 2004/15/0085 2004/15/0084

Rechtssatz

Befangen kann nur ein Organwalter, nicht jedoch die Behörde als solche sein. Aus der Befangenheit des Behördenleiters oder eines Organwalters ergibt sich nicht zwingend die Befangenheit sämtlicher Organwalter dieser Behörde (Hinweis Ritz, BAO2, § 76 Rz 3).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002150017.X07

Im RIS seit

04.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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