RS Vwgh 2006/3/23 2003/16/0505

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.2006
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §14;
GGG 1984 §15 Abs3a;
JN §56 Abs2;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung bereits vor der Einfügung des § 15 Abs. 3a GGG durch die Zivilverfahrens-Novelle 2004, BGBl. I Nr. 128/2004, die Auffassung vertreten, dass auf Klagen betreffend die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer ziffernmäßigen Geldforderung nicht die Bewertungsvorschrift des § 56 Abs. 2 JN anzuwenden, sondern die Höhe der Geldforderung als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist (vgl. die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur Zivilverfahrens-Novelle 2004, 613 BlgNR 22. GP, 26, und die dort zitierte hg. Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003160505.X02

Im RIS seit

27.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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