RS Vwgh 2006/3/23 2005/07/0007

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Veröffentlicht am 23.03.2006
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1455;
ABGB §1460;
ABGB §479;
ABGB §480;

Rechtssatz

Durch Ersitzung können Personaldienstbarkeiten nach § 479 ABGB auch außerbücherlich erworben werden. Notwendig ist aber eine für den Eigentümer des belasteten Gutes erkennbare, im Wesentlichen gleich bleibende und zu bestimmten Zwecken in bestimmtem Umfang erfolgende Rechtsausübung durch die Ersitzungszeit (Hinweis Urteil OGH 19.10.1989, 7 Ob 641/89).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005070007.X07

Im RIS seit

19.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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