RS Vwgh 2006/3/28 2005/03/0168

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Veröffentlicht am 28.03.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

AVG §56;
WaffG 1996 §21 Abs1;
WaffG 1996 §21 Abs2;
WaffG 1996 §21 Abs3;

Rechtssatz

Der Waffenpass ist als Bescheid anzusehen (vgl das hg Erkenntnis vom 25. März 1999, Zl 98/20/0471); dies hat im Hinblick auf die vergleichbare Rechtsgrundlage ebenso für die Waffenbesitzkarte zu gelten.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005030168.X01

Im RIS seit

26.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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