RS Vwgh 2006/3/29 2004/08/0094

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Veröffentlicht am 29.03.2006
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §2 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Die Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG kann auch auf Einkünfte gegründet werden, bei denen es sich um Tantiemen (Verwertung von Urheberrechten) handelt, die für Werke geleistet wurden, die in früheren Jahren geschaffen worden sind, sofern diese versicherungspflichtige Tätigkeit auch noch im betreffenden Kalenderjahr ausgeübt wurde (Hinweis E 19.10.2005, 2003/08/0276).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004080094.X02

Im RIS seit

04.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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