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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §916 Abs1;Rechtssatz
Die Frage, ob ein Scheingeschäft vorliegt, ob also Willenserklärungen im Einverständnis der Erklärenden bloß zum Schein abgegeben wurden oder ob sie dem wahren Willen entsprechen, fällt in das Gebiet der Tatsachenfeststellung (Hinweis OGH 14. Juli 2005, 6 Ob 105/05t).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004080226.X04Im RIS seit
02.05.2006Zuletzt aktualisiert am
25.10.2011