RS Vwgh 2006/3/29 2004/08/0226

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2006
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §916 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage, ob ein Scheingeschäft vorliegt, ob also Willenserklärungen im Einverständnis der Erklärenden bloß zum Schein abgegeben wurden oder ob sie dem wahren Willen entsprechen, fällt in das Gebiet der Tatsachenfeststellung (Hinweis OGH 14. Juli 2005, 6 Ob 105/05t).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004080226.X04

Im RIS seit

02.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten