RS Vwgh 2006/3/29 2006/04/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
GewO 1994 §358;
GewO 1994 §81 Abs1;

Rechtssatz

Zur Lösung der Frage, ob es sich bei der Anlieferung und Schlachtung von mehr als 600 Schweinen pro Woche um eine genehmigungspflichtige Betriebsanlagenänderung handelt, steht das Feststellungsverfahren gemäß § 358 GewO 1994 offen (Hinweis auf die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur Gewerbeordnung2 (2003) 1235, Rz 4 zu § 358, zitierte hg. Judikatur).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006040003.X02

Im RIS seit

23.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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