RS Vwgh 2006/3/29 2005/14/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2006
beobachten
merken

Index

21/02 Aktienrecht

Norm

AktG 1965 §174 Abs3;
AktG 1965 §174 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/14/0131 E 24. Februar 2004 RS 3

Stammrechtssatz

Ob Genussrechtskapital als Verbindlichkeit oder als Eigenkapital angesehen wird, hängt davon ab, ob die Summe der Fremdkapitalkriterien oder jene der Eigenkapitalkriterien in Qualität und Quantität überwiegt. Für den Eigenmittelcharakter sprechen dabei etwa die unbegrenzte Laufzeit, die Gewinnabhängigkeit der vereinbarten Vergütung, die Beteiligung am Unternehmenswert und am Liquidationsgewinn, die Nachrangigkeit gegenüber Gesellschaftsgläubigern oder das Fehlen einer Besicherung. Fremdkapitalkriterien sind etwa die - mit anderen Gesellschaftsgläubigern gleichrangige - Rückzahlungsregelung und das Fehlen von Mitwirkungs- und Kontrollrechten (Hinweis E 21. Mai 1997, 95/14/0151, VwSlg 7182 F/1997). Als weiteres Fremdkapitalkriterium ist das Vorliegen einer (Mindest)Verzinsungsvereinbarung zu nennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005140018.X02

Im RIS seit

20.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten