RS VwGH Erkenntnis 2006/03/29 2004/08/0122

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Veröffentlicht am 29.03.2006
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Rechtssatz

Nach der Rsp des VwGH gehören Arbeitskräfte nur dann zu den wesentlichen Grundlagen eines Betriebes, wenn es sich um hochspezialisierte, für das Funktionieren des Unternehmens unentbehrliche Fachleute oder um Leitpersonal handelt (Hinweis E 30. September 1997, Zl. 95/08/0248).

Im RIS seit
05.05.2006
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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